Norbert Fries, Professor für Linguistik an der HU Berlin
‚Selbstmord‘, ist trotz lehnübersetzender Verwendung seit Luther und dem 16./17. Jhdt., immerhin ein Kompositum aus ’selbst‘ & ‚mord‘ – zumindest juristisch betrachtet fehlt beim ‚Selbstmord‘ die juristisch vorausgesetzte Heimtücke. ‚mord‘ konnotiert wohl auch immer (negativ) ein ‚Verbrechen‘. Eine Wortbildung wie ‚Selbsttotschlag‘ kommt dementsprechend erst gar nicht vor. Hingegen ist ‚Selbsttötung‘ eine angemessene Übersetzung des lat. ’suicidium‘ (selbst – fällung). Im juristischen Sprachgebrauch spielt jedenfalls der ‚Vorsatz‘ eine entscheidende Rolle, weshalb hier ‚Selbsttötung‘ verwendet wird (der Suicid von H. v. Kleists Freundin wird als ‚Tötung auf Verlangen‘ bezeichnet).
Historisch gesehen wurde die Verwendung der Begriffe von zahlreichen religiösen und philosophischen Diskussionen beeinflusst (aufgrund der negativen Beurteilung des Suicides durch die Kirche wundert die Verwendung des Begriffes ‚Selbstmord‘ in religiösen Kontexten nicht, vgl. ‚Selbstmordfriedhof Grunewald‘).